BYOD (Bring your own device)

Ein Apfel auf einer Schiene. Ein Apfel auf einer Schiene. Ein Apfel auf einer Schiene. © Technik Service Bereich

Falls Sie Geräte abseits des Standard-Portfolios des Service APC nutzen müssen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unterstützte Plattformen und Betriebsysteme an bestimmte Services des TSB anzubinden.

Die Unterschiede zwischen APC und BYOD im Serviceumfang

Falls Sie keine Möglichkeit haben, ein Notebook oder einen Desktop-Rechner im Rahmen des Service APC zu nutzen, bieten wir Ihnen Anbindungsmöglichkeiten unterstützter Systeme an wesentliche Services der dienstlichen Verwendung. Dabei ist dies nicht auf eine bestimmte Geräteart beschränkt, sondern gilt im Rahmen der unterstützten Geräte gleichermaßen für Notebooks, Tablets, Smartphones etc.

Sie haben die Option, folgende Services auf den unterstützten Endgeräten zu verwenden (nicht alle nachfolgend aufgeführten Punkte sind für alle Arten von Geräten verfügbar):

  • Einrichtung des dienstlichen E-Mail-Postfaches im E-Mail-Programm des Geräts
  • Einbindung des Geräts in das universitäre WLAN
  • Zugriff auf die Netzlaufwerke Ihrer Einrichtung
  • Zugriff auf die Netzwerkdrucker Ihrer Einrichtung

Beachten Sie dabei, dass Sie Konfigurationen am Betriebssystem, Installationen von Zusatzprogrammen usw. eigenverantwortlich z.B. anhand von Herstellerdokumentationen durchführen müssen. Durch Ihre alleinige administrative und die daraus resultierende rechtliche Verantwortung für die durch Sie eingesetzten Geräte, müssen Sie alle an der LUH geltenden aktuellen und zukünftigen Regelungen für am Netzwerk betriebene Systeme befolgen und sich auch rechtlich laufend auf dem aktuellen Stand halten.

Hierzu müssen Sie beispielsweise die folgenden Rundschreiben und Regelungen beachten:

Dienstliche Nutzung mobiler und privater Geräte

Beachten Sie bei der Verwendung von mobilen und privaten Geräten die Richtlinie für den dienstlichen Einsatz mobiler und privater Geräte an der LUH gemäß Rundschreiben 45/2023.

Sicherheits- und Technikkonzept

Beachten Sie bei der Verwendung von BYOD unter anderem das Sicherheits- und Technikkonzept, insbesondere Abschnitt 9.1 -> BYOD gemäß Rundschreiben 23/2024.

Hard- und Software-Inventarisierung von IT-Systemen

Beachten Sie bei der Verwendung von BYOD auch die Verpflichtung zum Einsatz der zentralen Inventarisierung gemäß Rundschreiben 39/2024.

Service Desk

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Wir sind telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.30 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
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