Die Unterschiede zwischen APC und BYOD im Serviceumfang
Falls Sie keine Möglichkeit haben, ein Notebook oder einen Desktop-Rechner im Rahmen des Service APC zu nutzen, bieten wir Ihnen Anbindungsmöglichkeiten unterstützter Systeme an wesentliche Services der dienstlichen Verwendung. Dabei ist dies nicht auf eine bestimmte Geräteart beschränkt, sondern gilt im Rahmen der unterstützten Geräte gleichermaßen für Notebooks, Tablets, Smartphones etc.
Sie haben die Option, folgende Services auf den unterstützten Endgeräten zu verwenden (nicht alle nachfolgend aufgeführten Punkte sind für alle Arten von Geräten verfügbar):
- Einrichtung des dienstlichen E-Mail-Postfaches im E-Mail-Programm des Geräts
- Einbindung des Geräts in das universitäre WLAN
- Zugriff auf die Netzlaufwerke Ihrer Einrichtung
- Zugriff auf die Netzwerkdrucker Ihrer Einrichtung
Beachten Sie dabei, dass Sie Konfigurationen am Betriebssystem, Installationen von Zusatzprogrammen usw. eigenverantwortlich z.B. anhand von Herstellerdokumentationen durchführen müssen. Durch Ihre alleinige administrative und die daraus resultierende rechtliche Verantwortung für die durch Sie eingesetzten Geräte, müssen Sie alle an der LUH geltenden aktuellen und zukünftigen Regelungen für am Netzwerk betriebene Systeme befolgen und sich auch rechtlich laufend auf dem aktuellen Stand halten.
Hierzu müssen Sie beispielsweise die folgenden Rundschreiben und Regelungen beachten:
Beachten Sie bei der Verwendung von mobilen und privaten Geräten die Richtlinie für den dienstlichen Einsatz mobiler und privater Geräte an der LUH gemäß Rundschreiben 45/2023.
Beachten Sie bei der Verwendung von BYOD unter anderem das Sicherheits- und Technikkonzept, insbesondere Abschnitt 9.1 -> BYOD gemäß Rundschreiben 23/2024.
Beachten Sie bei der Verwendung von BYOD auch die Verpflichtung zum Einsatz der zentralen Inventarisierung gemäß Rundschreiben 39/2024.