Windows-Lizenzen
Einführende Erläuterungen zu den Windows-Lizenzen
Die meisten der über den TSB seit Juli 2014 beschafften Geräte wurden ohne eine herstellerseitige Windows-Lizenz erworben. Stattdessen wurden zum jeweiligen Gerät gemäß der Vorgaben des Präsidiums der LUH separate und dann dem Gerät zugewiesene Windows-Lizenzen über das LUIS erworben. Diese Lizenzen bestehen dabei stets aus zwei Teilen: Einer sog. "qualifizierenden Basislizenz" sowie einer "Upgrade-Lizenz". Diese Lizenzen sind (auch voneinander unabhängig) grundsätzlich auf andere Geräte übertragbar. Dadurch konnten und können sie bei der Beschaffung von neuen Geräten oftmals ohne erneut anfallende Kosten übertragen werden.
Wurden Geräte ohne zugehörige Windows-Lizenz beschafft, haben sie bislang in der Regel eine freie Windows 10-Lizenz aus dem Bereich der jeweiligen Einrichtung übernommen, z.B. aus Außerbetriebnahmen. Für diese Geräte müssen dann bei Upgrade auf Windows 11 entsprechende neue Lizenzen für Windows 11 erworben werden.
Alle aktuell eingesetzten Geräte verfügen mindestens über die qualifizierende Basislizenz, die zum Einsatz einer Upgrade-Lizenz notwendig ist.
In einigen Fällen mussten Geräte inklusive einer Windows-Lizenz von Hardwarehersteller beschafft werden. Dies betrifft z.B. Dell 2-in-1-Laptops und die Microsoft Surface Pro-Serie. Diese Windows-Lizenzen sind grundsätzlich nicht übertragbar.
Bei allen Upgrade-Lizenzen, die über das LUIS seit Oktober 2021 eworben wurden, handelt es sich bereits um Lizenzen für Windows 11, auch wenn auf den Rechnungen "Windows 10" aufgeführt ist.
Was bedeutet das im Fall eines Upgrades eines Geräts von Windows 10 auf Windows 11 bzw. beim Neukauf eines Geräts?
Die Überprüfung des Lizenzstatus der Rechner sowie die Prüfung auf freie übertragbare Lizenzen der Einrichtung nehmen wir im Vorfeld des Upgrades eines Bestandsgeräts bzw. der Bestellung eines Neugeräts für Sie vor.
Wir haben die verschiedenen Szenarien zum Upgrade und zur Neubeschaffung von Geräten für Sie zur Übersicht in einer Tabelle zusammengefasst.
Ausgangslage | Ist eine Basislizenz vorhanden? | Ist eine Upgradelizenz für Windows 11 vorhanden? | Vorgehen bzgl. der Windows-Lizenz | Kosten für die Windows-Lizenz |
Upgrade Bestandsgerät auf Windows 11 | ja - am Gerät | ja - am Gerät | keine weiteren Schritte notwendig | keine |
Upgrade Bestandsgerät auf Windows 11 | ja - am Gerät | ja - übertragbar aus dem Lizenzbestand der Einrichtung | die Basislizenz ist bereits vorhanden, die Upgradelizenz wird kostenfrei dem Gerät zugewiesen | keine |
Upgrade Bestandsgerät auf Windows 11 | ja - am Gerät | nein | Beschaffung einer Upgrade-Lizenz für Windows 11 | ca. 70,- |
Beschaffung Neugerät | ja - übertragbar aus dem Lizenzbestand der Einrichtung | ja - übertragbar aus dem Lizenzbestand der Einrichtung | beide Lizenzen werden kostenfrei dem Gerät zugewiesen | keine |
Beschaffung Neugerät | ja - übertragbar aus dem Lizenzbestand der Einrichtung | nein | die Basislizenz wird kostenfrei dem Gerät zugewiesen, Beschaffung einer Upgrade-Lizenz für Windows 11 | ca. 70,- |
Beschaffung Neugerät | nein | nein | Gerät muss inkl. einer (nicht übertragbaren) Windows-Lizenz beschafft werden | ca. 70,- |
Kosten für Neugeräte
Die Kosten für Neugeräte variieren nach Bauart und Leistungsfähigkeit. Als Orientierung können für Desktopgeräte Preise ab ca. 550,- Euro und für Notebooks ab ca. 850,- Euro (jeweils brutto) angenommen werden. Hinzu kommen ggf. die Kosten für die Windows-Lizenzen sowie optionales Zubehör wie Monitore, Eingabegeräte oder Dockingstations. Wir erstellen Ihnen wie üblich entsprechende Angebote auf Anfrage.