In Rundschreiben 20/2019 wird festgelegt, dass sämtliche dienstliche genutzte mobile Speicherträger zu verschlüsseln sind. Verantwortlich für die Umsetzung der Verschlüsselung sind demnach die Einrichtungsleitungen.
Die technische Umsetzung dieser Vorgabe stellen wir für alle Systemdatenträger (in der Regel "Laufwerk C:") der vom TSB administrierten Geräte sicher. Über die Vorgaben hinausgehend, verschlüsseln wir auch die Systemdatenträger von Desktop-Rechnern.
Für die Verschlüsselung aller anderen Geräte sowie externer Datenträger müssen die Einrichtungen bzw. die Benutzenden selbständig Sorge tragen.
Wir stellen hierzu an dieser Stelle Anleitungen bereit.